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   VerfG Brandenburg, 15.12.2008 - VfGBbg 1/08   

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https://dejure.org/2008,39645
VerfG Brandenburg, 15.12.2008 - VfGBbg 1/08 (https://dejure.org/2008,39645)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 15.12.2008 - VfGBbg 1/08 (https://dejure.org/2008,39645)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Dezember 2008 - VfGBbg 1/08 (https://dejure.org/2008,39645)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • VerfG Brandenburg, 16.04.1998 - VfGBbg 1/98

    Kein Verstoß gegen Grundsatz rechtlichen Gehörs und Willkürverbot durch

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.12.2008 - VfGBbg 1/08
    Willkürlich ist eine Entscheidung erst dann, wenn sie unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ist und sich deshalb der Schluß aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, vgl. etwa Beschlüsse vom 17. September 1992 - VfGBbg 18/92 -, LVerfGE 9, 95, 100; vom 16. April 1998 - VfGBbg 1/98 -, LVerfGE 8, 82, 86 f. und vom 20. Januar 1997 - VfGBbg 45/96 -, NJ 1997, 307 m. w. N.).
  • VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 18/98

    Mangels substantiierter Darlegung einer Härte iSv BGB § 556a Abs 1 S 2 keine

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.12.2008 - VfGBbg 1/08
    Willkürlich ist eine Entscheidung erst dann, wenn sie unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ist und sich deshalb der Schluß aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, vgl. etwa Beschlüsse vom 17. September 1992 - VfGBbg 18/92 -, LVerfGE 9, 95, 100; vom 16. April 1998 - VfGBbg 1/98 -, LVerfGE 8, 82, 86 f. und vom 20. Januar 1997 - VfGBbg 45/96 -, NJ 1997, 307 m. w. N.).
  • VerfG Brandenburg, 14.08.1996 - VfGBbg 23/95

    Rechtskraft; Rechtsschutzbedürfnis; Strafprozeßrecht; Bundesrecht; Zuständigkeit

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.12.2008 - VfGBbg 1/08
    Die Entscheidung muß ganz und gar unverständlich erscheinen und das Recht in einer Weise falsch anwenden, die jeden Auslegungs- und Bewertungsspielraum überschreitet (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschlüsse vom 20. Dezember 2001 - VfGBbg 50/01 - und vom 14. August 1996 - VfGBbg 23/95 -, LVerfGE 5, 67, 72, m. w. N.).
  • VerfG Brandenburg, 20.02.1997 - VfGBbg 45/96

    Bundesrecht; Zivilprozeßrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.12.2008 - VfGBbg 1/08
    Willkürlich ist eine Entscheidung erst dann, wenn sie unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ist und sich deshalb der Schluß aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, vgl. etwa Beschlüsse vom 17. September 1992 - VfGBbg 18/92 -, LVerfGE 9, 95, 100; vom 16. April 1998 - VfGBbg 1/98 -, LVerfGE 8, 82, 86 f. und vom 20. Januar 1997 - VfGBbg 45/96 -, NJ 1997, 307 m. w. N.).
  • VerfG Brandenburg, 20.11.2008 - VfGBbg 35/08

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Beschwerdebefugnis - keine

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.12.2008 - VfGBbg 1/08
    Ein korrigierender Eingriff des Landesverfassungsgerichts kommt erst dann in Betracht, wenn dargelegt werden kann, daß die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts auf einer grundsätzlichen unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruht (vgl. zuletzt Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 20. November 2008 - VfGBbg 35/08 -).
  • VerfG Brandenburg, 20.12.2001 - VfGBbg 50/01

    Willkür; Strafprozeßrecht; Bundesrecht; Zuständigkeit des

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.12.2008 - VfGBbg 1/08
    Die Entscheidung muß ganz und gar unverständlich erscheinen und das Recht in einer Weise falsch anwenden, die jeden Auslegungs- und Bewertungsspielraum überschreitet (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschlüsse vom 20. Dezember 2001 - VfGBbg 50/01 - und vom 14. August 1996 - VfGBbg 23/95 -, LVerfGE 5, 67, 72, m. w. N.).
  • VerfG Brandenburg, 20.09.2013 - VfGBbg 62/12

    Ablehnungsgesuche; Willkürverbot; rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter;

    Bei der Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts beschränkt sich die Kontrolle des Verfassungsgerichts auf die Prüfung, ob das Fachgericht die gesetzgeberische Grundentscheidung respektiert und von den anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung in vertretbarer Weise Gebrauch gemacht hat (st. Rspr., vgl. etwa Beschluss vom 15. Dezember 2008 - VfGBbg 1/08 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 21/13

    Ablehnungsgesuche; Willkürverbot; Rechtliches Gehör; Gesetzlicher Richter;

    Bei der Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts beschränkt sich die Kontrolle des Verfassungsgerichts auf die Prüfung, ob das Fachgericht von den anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung in vertretbarer Weise Gebrauch gemacht hat (st. Rspr., vgl. etwa Beschluss vom 15. Dezember 2008       - VfGBbg 1/08 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 29.11.2013 - VfGBbg 9/13

    Ablehnungsgesuche; Willkürverbot; rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter;

    Bei der Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts beschränkt sich die Kontrolle des Verfassungsgerichts auf die Prüfung, ob das Fachgericht von den anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung in vertretbarer Weise Gebrauch gemacht hat (st. Rspr., vgl. etwa Beschluss vom 15. Dezember 2008 - VfGBbg 1/08 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 20.09.2013 - VfGBbg 64/12

    Ablehnungsgesuche; Willkürverbot; rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter;

    Bei der Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts beschränkt sich die Kontrolle des Verfassungsgerichts auf die Prüfung, ob das Fachgericht die gesetzgeberische Grundentscheidung respektiert und von den anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung in vertretbarer Weise Gebrauch gemacht hat (st. Rspr., vgl. etwa Beschluss vom 15. Dezember 2008 - VfGBbg 1/08 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 19.06.2013 - VfGBbg 46/12

    Begründungserfordernis; Beschwerdebefugnis; Rechtliches Gehör; Willkürverbot

    Bei der Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts beschränkt sich die Kontrolle des Verfassungsgerichts auf die Prüfung, ob das Fachgericht die gesetzgeberische Grundentscheidung respektiert und von den anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung in vertretbarer Weise Gebrauch gemacht hat (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 15. Dezember 2008 - VfGBbg 1/08 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 41/10

    Keine Verletzung des Willkürverbots iSv Art 6 Verf BB und der

    Willkürlich ist eine Entscheidung erst dann, wenn sie unter keinem rechtliche Gesichtpunkt vertretbar ist und sich deshalb der Schluss aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (Beschluss vom 15. Dezember 2008 - VfGBbg 1/08 - www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
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